Stärkung des Landschaftswasserhaushaltes: Die "Trinkwassereinzugsgebietsverordnung" muss erweitert werden!
Unseres Erachtens greift der Referentenentwurf zur "Trinkwassereinzugsgebietsverordnung" zu kurz.
In unserer Stellungnahme vom 12. Mai 2023 schlagen wir vor, die Gelegenheit zu nutzen, um den Referentenentwurf "aufzubohren": Die Verordnung sollte die Wasserversorger zu Implusgebern für die Stärkung des Landschaftswasserhaushaltes machen. Um in Zeiten einer sich rasant verschärfenden Klimakrise die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können, muss das Wasseraufnahmevermögen der Böden in den Einzugsgebieten der Trinkwasserbrunnen wieder deutlich gesteigert werden.
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