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Wasserpolitik und -recht

Warum scheitert die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)?

Bis Pfingstsonntag (31.05.20) bestand die Gelegenheit, im Rahmen der "vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung" Stellung zu den Entwürfen der WRRL-Arbeitspläne in Ba.-Wü. zu nehmen. Sowohl die "vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung" als auch die punktgenauen Arbeitspläne sind eine baden-württembergische Errungenschaft, die es in der Form in den anderen Bundesländern nicht gibt - siehe:

https://www.buergerbeteiligung.de/wasserrahmenrichtlinie-bw/info?p=freiburg

Was ist, wenn der Dreisam das Wasser ausgeht?

Dürremanagement im oberen Dreisameinzugsgebiet - speziell im Zartener Becken

Nach dem Eindruck vieler Menschen im Breisgau nehmen Niedrigwasserphasen in der Dreisam in Anzahl und Intensität zu. In extremen Sommern 2015 und 2018 musste gar ein völliges Trockenfallen der Dreisam auf vielen Flusskilometern beobachtet werden. Befürchtet wird, dass sich im Gefolge der sich rasant verschärfenden Klimakrise Niedrigwasserphasen in der Dreisam und ihren Zuflüssen künftig häufiger einstellen könnten. In derartigen Niedrigwasserphasen nehmen die Verteilungskonflikte um das rare Wasser zwischen verschiedenen Nutzern zu. 

Flaschenwasser, Trinkwasser & die Weltwasserkrise - Einladung zum Weltwassertag am 20.3. im SWR

Beginn: 19 Uhr im großen Saal des SWR in der Karthäuserstraße. Der internationale Weltwassertag 2019 steht unter dem gemeinsamen Leitthema "Niemand zurücklassen - Wasser und Sanitärversorgung für alle". Alljährliches Datum ist der 22. März. Wir laden auch dieses Jahr wieder zu einer Veranstaltung mit Vorträgen und einer Podiumsdiskussion anlässlich des Weltwassertags ein – allerdings am 20. März (Mi.) um 19 Uhr im Schwarzwaldsaal des SWR in der Kartäuserstraße 45.

„Unreglementierte Stoffe“ – ein seit Jahrzehnten ungelöstes Rechtsproblem in der Wasserwirtschaft

Seit den 1980er Jahren ist es immer wieder vorgekommen, dass sich Emittenten nach einer Schadstoffeinleitung entspannt zurückgelehnt haben: Mit Verweis darauf, dass der betreffende Schadstoff im wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid nach § 57 Wasserhaushaltsgesetz (ehemals § 7a WHG) nicht reglementiert worden sei, wäre die Einleitung legal gewesen, so die Behauptung der betreffenden Unternehmen. Wir haben gleichwohl hin und wieder die zuständigen Staatsanwaltschaften gebeten, im Hinblick auf § 324 StGB (unerlaubte Gewässerbenutzung) Ermittlungen aufzunehmen.

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