Seit den 1980er Jahren ist es immer wieder vorgekommen, dass sich Emittenten nach einer Schadstoffeinleitung entspannt zurückgelehnt haben: Mit Verweis darauf, dass der betreffende Schadstoff im wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid nach § 57 Wasserhaushaltsgesetz (ehemals § 7a WHG) nicht reglementiert worden sei, wäre die Einleitung legal gewesen, so die Behauptung der betreffenden Unternehmen. Wir haben gleichwohl hin und wieder die zuständigen Staatsanwaltschaften gebeten, im Hinblick auf § 324 StGB (unerlaubte Gewässerbenutzung) Ermittlungen aufzunehmen.
Um Karlsruhe, Mannheim-Ludwigshafen und die weiter unterhalb am Rhein liegenden Städte vor einem Extremhochwasser zu schützen, sollten im Rahmen des "Integrierten Rheinprogramms" am südlichen Oberrhein Hochwasserückhaltepolder gebaut werden. Strittig ist, ob in diesen Rückhalteräumen "Ökologische Flutungen" praktiziert werden sollen. Besonders umstritten sind die "Ökologischen Flutungen" beim geplanten Polder Breisach-Burkheim.
Ein regioWASSER-Praktikant aus Mauretanien berichtete uns authentisch über die Raubfischerei durch EU-Fangflotten an der westafrikanischen Atlantikküste. In Folge der Überfischung der mauretanischen Küstengewässer durch industriell ausgerüstete Fangflotten aus EU-Mitgliedsstaaten kommt es zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen der ohnehin prekären Ernährungslage und der Beschäftigungsverhältnisse in Mauretanien. Aufgrund der Raubfischerei sind inzwischen auch seltene Tierarten wie die Mönchsrobbe oder verschiedene Delphin-Arten in Gefahr. Das Abkommen zwischen der EU und Mauretanien über eine für beiden Seiten verträgliche Fischerei liegt derzeit jedoch auf Eis.....
Wir haben zwei Hüte auf: Als regioWASSER e.V. kümmern wir uns um den Gewässerschutz in der Region Freiburg, im Breisgau und in Südbaden. Als Ak Wasser im BBU sind wir bundesweit tätig und kümmern uns um "großräumigere" Wasserwirtschaftsprobleme.